Das deutsche Notwehrrecht

    Die Kenntnis umd die Bedeutung und Wirkung der Notwehr sind nicht nur für Kampf-Künstler oder Sportler von hoher Bedeutung. Einen jeden kann eine Notwehrsituation betreffen und ein jeder sollte daher wissen wann und in welchem Umfang sie geboten ist.

"Vim vi repellere licet" - "Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" - ein altrömischer Rechtsgrundsatz bildet auch in der Moderne den Ursprung des deutschen Notwehrrechts.

Das deutsche Rechtsystem kennt für straf- und zivilrechtliche Vorgänge die einschlägigen Paragrafen 227 BGB sowie 32 StGB. Im Wortlaut:

"(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

        
Das Notwehrrecht gestattet demnach eine angemessene Verteidigung um Gefahr für verschiedene Rechtsgüter sowie auch von Anderen ("Nothilfe") abzuwenden. Dabei kann sich die Notwehr v.a. auf einen Angriff auf die Individualrechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum erstrecken.
Stets ist dabei jedoch zu beachten, dass der Angriff gegenwärtig sein sowie die Verteidigungshandlung der Schwere des Angriffs angemessen sein, d.h, die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten werden muss.

Eine Nichtbeachtung der angemessenen Verteidigung, d.h. Überschreitung der Notwehr wird juristisch als Notwehrexess gewertet. Dieser ist in der Regel strafbar,es sei denn es kann seitens des Betroffenen nachgewiesene werden, dass man in Verwirrung, Angst oder Schrecken die Notwehr überschritten hat. Zudem kann es zivilrechtlich geltend gemacht werden.

Es ist deshalb unter mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln stets das am wenigsten Schwerwiegende zu wählen.

Angelehnt an das bei der Notwehr geltende Drei-Stufen Modell ( 1. Ausweichen
  2. Schutzwehr, 3. Trutzwehr) ergeben sich für den geübten Kampfsportler/ Künstler
verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten:

       1. Ausweichen
       2. Abwehren
       3. Abwehren und flacher Wurf, Festhalten mit Hebel/Griff
       4. Abwehren und kontern
       5. Direkter Konter
       6. Präventivschlag


Eine "Putativnotwehr" (von lat. putare, „glauben“, „meinen“) kann dann vorliergen, wenn der Täter irrig davon ausgeht, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr bei dem vermeintlichen Angriff gegeben seien.
Köpenicker Sommer 2011
Video vom Auftritt beim Köpenicker Sommer 2011
28. Märkischer Fight-Day
am 21.04. 2012 in Groß Köris für Amateure